Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
Angebote, Nebenabreden
Auftragserteilung
Das Ingenieurbüro kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Ingenieurbüros Aufträge erteilen.
Das Ingenieurbüro ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat das Technische Büro - Ingenieurbüro den Auftrag selbst durchzuführen.
Gewährleistung und Schadenersatz
Rücktritt vom Vertrag
Honorar, Leistungsumfang
Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz des Ingenieurbüros.Geheimhaltung
Schutz der Pläne
Pläne, Prospekte, Berichte, technische Unterlagen und dgl. des Ingenieurbüros sind urheberrechtlich geschützt. Jede gänzliche oder teilweise Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung des Ingenieurbüros zulässig; ebenso die Weitergabe und die wiederholte Nutzung, durch Dritte oder den Auftraggeber selbst.Im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzes gelten dessen zwingende Bestimmungen
Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist unzulässig, es sei denn, sie stünden im rechtlichen Zusammenhang mit der Honorarverbindlichkeit, wären gerichtlich festgestellt oder vom Ingenieurbüro anerkannt.Rechtswahl, Gerichtsstand